Mit Existenzgründerkredit erfolgreich in die Selbständigkeit

Der Begriff Existenzgründerkredit im weiten Sinn umfasst alle für eine erstmalige Selbstständigkeit erforderlichen Darlehen. Eine staatliche Förderung für die Existenzgründung ist möglich, diese besteht in der Vergabe von Förderdarlehen für eine Existenzgründung über die KfW ebenso wie in der Abgabe von Bürgschaften durch die Bundesländer. Zum Teil vergeben Bundesländer weitere Existenzgründungsdarlehen, das gilt besonders für die Ansiedlung von Unternehmen in strukturschwachen Gebieten und erfordert die Schaffung einer Mindestanzahl von Arbeitsplätzen. Die wichtigsten Förderkredite für Existenzgründer vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die wichtigsten Gründerkredite der KfW tragen die Bezeichnungen ERP-Gründerkredit StartGeld (Eigenschreibweise der KfW für Startgeld) und ERP-Gründerkredit Universell. Die maximale Förderungshöhe beläuft sich auf 100 000 Euro beim Gründerkredit als Startgeld und zehn Millionen Euro beim Gründerkredit Universell. Beide Darlehen können auch für eine Unternehmenserweiterung innerhalb von drei Jahren nach der Gründung beantragt werden, allerdings darf der Existenzgründer die konkret zu fördernden Maßnahmen bei der Antragstellung noch nicht eingeleitet haben.


In beiden Programmen umfasst die Förderung alle für die Betriebsaufnahme oder für eine Betriebserweiterung notwendigen Maßnahmen einschließlich der Beraterkosten. Die Förderkredite der KfW sind für Existenzgründer nahezu immer die günstigsten Darlehen, allerdings werden einige wenige Branchen wie die Landwirtschaft und die Fischerei nicht gefördert. Eine Alternative zu Förderdarlehen der KfW bieten Existenzgründerkredite der Geschäftsbanken. Mehrere Geldinstitute bieten verbilligte Darlehen für die erstmalige berufliche Selbstständigkeit eines Kreditnehmers an, so dass auch landwirtschaftliche Betriebe günstige Existenzgründerdarlehen erhalten. Im Gegensatz zur KfW verlangen die meisten Geschäftsbanken von Existenzgründern jedoch zusätzliche Sicherheiten, so dass Landesbürgschaften interessant sind. Diese bieten die meisten Bundesländer Existenzgründern gegen geringe Avalkredit-Zinsen an, so dass künftige Selbstständige und Freiberufler der Bank die Sicherheit einer Bürgschaft bieten können. Die Bonität eines Kreditnehmers berechnet sich bei einem Existenzgründungskredit nicht alleine aus der persönlichen Kreditwürdigkeit, sondern umfasst vor allem die Erfolgsaussichten des zu finanzierenden Geschäftsmodelles.

Ein sorgfältig aufgestellter Businessplan gehört somit zu den wichtigsten Voraussetzungen, um einen Existenzgründerkredit zu angemessenen Zinsen zu erhalten. Der Existenzgründer muss die Umsatz- und Gewinnerwartung anhand belastbarer Daten und realistisch einschätzen, da zu optimistische Vorhersagen in der Regel auffallen und die Banken bei zu schlechten Erwartungen die Kreditwürdigkeit der geplanten Existenzgründung anzweifeln. Die Teilnahme an einem Seminar für Existenzgründer bei der IHK oder einer anderen anerkannten Organisation wirkt sich positiv auf die Bonität der geplanten Existenzgründung aus, da die ausgestellte Teilnahmebescheinigung möglichen Kreditgebern anzeigt, dass der Gründer über das erforderliche Fachwissen verfügt. Vor der Entscheidung für einen konkreten Existenzgründerkredit ist ein Zinsvergleich unverzichtbar, damit der angehende Selbstständige das günstigste Darlehen erhält. Da die meisten selbstständigen Tätigkeiten während der ersten Jahre mit Anlaufverlusten verbunden sind, empfiehlt sich die Bevorzugung von Existenzgründerdarlehen, bei welchen die Rückzahlungspflicht erst nach zwei bis drei Jahren einsetzt, auch wenn diese mit geringfügig höheren Zinssätzen als ein sofort zu tilgender Kredit verbunden sind.